DSGVO-Verstoß in Stellenanzeigen
Neue Statistiken belegen den Fachkräftemangel in Deutschland mit harten Fakten. Ende 2018 stieg die Zahl der offenen Stellen auf ein Rekordhoch von 1,46 Millionen (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung).
Dies macht vielen klein- und mittelständischen Unternehmen zu schaffen. Deshalb wird so gut es geht um die freien Bewerber durch eigene Stellenanzeigen gekämpft. Ist der Fachkräftemangel nicht schon Problem genug, kommt nun auch der Aspekt des Datenschutzes hinzu. Bewerbungen, welche noch per E-Mail an Unternehmen gesendet werden, stellen hierbei ein großes Risiko dar.
Die drei häufigsten Probleme bei Bewerbungen an E-Mail-Adressen:
- Schreiben Sie Ihre offenen Stellenanzeigen auf Ihrer Webseite aus und nutzen dafür folgende E-Mail-Adressen wie bspw. „bewerbung@...“, „info@...“, „karriere@...“? Dies kann sich als großes Risiko herausstellten, da eine übliche E-Mail nicht verschlüsselt ist. Nach (DSGVO art. 32) muss die Sicherheit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten gewährleistet sein.
- Wenn Bewerbungen auf Ihre offenen Stellen eingehen, ist das im ersten Moment natürlich grandios. Aber informieren Sie Ihren Bewerber auch über die Weiterverarbeitung seiner Daten? Nach DSGVO art. 13 & 14 muss der Bewerber über den Zweck der Verarbeitung informiert werden.
- Sie haben Ihre Stellenanzeige veröffentlicht und nun erhalten Sie haufenweise Bewerbungen. Auf den ersten Blick prima, allerdings nicht, wenn diese Bewerbungen per Mail zu Ihnen gelangen. Was geschieht, wenn nun einer Ihrer vielen Bewerber sich umentscheidet und seine Daten sollen gelöscht werden? Ihr Unternehmen muss unverzüglich personenbezogene Daten löschen, wenn der Bewerber darauf besteht (DSGVO art. 17 Recht auf Löschung). Dies ergibt sich als äußerst problematisch, wenn Bewerbungen intern verschickt, geteilt und weitergeleitet werden.
Das sind nur einige typische Beispiele, welche in den wenigsten Firmen klar geregelt sind und somit ein großes Risiko im Bezug auf Datenschutzverletzung darstellen.
Sollte bei Ihnen auch der ein oder andere Fall nicht klar geregelt sein, empfehle ich Ihnen, dies schnellstmöglich nachzuholen.
Stellen Sie sicher, dass Ihre Anzeigen datenschutzkonform und verschlüsselt sind. Somit sparen Sie sich Zeit und verhindern Bußgelder und können zu 100% DSGVO-konform Bewerbungen bearbeiten.
Also, sollten Sie auch eines der Unternehmen sein, die noch keine professionelle Stellenausschreibung angefertigt haben, dann holen sie dies schnellstmöglich nach.
Sollten Sie hierfür externe Impulse oder Unterstützung benötigen, dann unterstützen wir Sie gerne.
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Ihnen ist das Thema wichtig und Sie haben erkannt, dass Optimierungsbedarf besteht, dann informieren Sie sich über das 1 tägige Intensiv-Training „Mitarbeiter finden und binden“.